Müssen die zu validierenden Prozesse bei Umzügen in neue Praxisräume o. in andere Räume innerhalb der bestehenden Praxis erneut validiert werden? Wenn ja, muss dann eine Prozessvalidierung oder erneute Leistungsqualifizierung durchgeführt werden?

  • Generell reicht bei Umzügen eine erneute Leistungsqualifizierung. Diese ist notwendig, da Prozessmedien wie Wasser und Luft aufgrund veränderter örtlicher Gegebenheiten z.B. neue Leitungen, beeinflusst werden können. 
  • In der Regel lässt sich ein „Umzug“ innerhalb einer Praxis (Raumwechsel) ohne erneute Leistungsqualifizierung durchführen, sofern keine Änderungen an den Versorgungssystemen von Luft und Wasser durchgeführt wurden. Kurz: bleiben alle Leitungen gleich und es werden keine neuen Rohre gelegt, muss keine erneute Leistungsqualifizierung durchgeführt werden. 
  • Anders sieht das bei einem Umzug in ein neues Gebäude oder in einen Anbau aus. Hier muss eine erneute Leistungsqualifizierung durchgeführt werden.